Ministerpräsidenten Lambertz berichtet auf Plenarsitzung des AdR
Lissabonvertrag in Kraft – Ausschuss der Regionen passt Geschäftsordnung an
Durch das Inkrafttreten des Lissabonvertrages wird die Rolle des Ausschusses der Regionen gestärkt. Das beratende EU-Organ, in dem über 300 Vertreter regionaler und kommunaler Gebietskörperschaften aus allen Gegenden der EU tagen, kann nun erstmals EU-Gesetzgebung anfechten. Auf der Plenarsitzung des Ausschusses stellte Ministerpräsident Lambertz als Vorsitzender der zuständigen Arbeitsgruppe die nötigen Änderungen der Geschäftsordnung vor, um dieser Aufgabe möglichst effizient nachzukommen.
Nachdem der Ausschuss der Regionen 15 Jahre lang ein Einspruchsrecht für neue Eu- Gesetzgebung eingefordert hatte, sprachen seine Mitglieder sich am Donnerstag einstimmig für die Vorschläge der Arbeitsgruppe aus.
Künftig wird das Beratungsorgan mittels einer einfachen Mehrheit Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen können, sofern eine EU-Bestimmung gegen das sogenannte Subsidiaritätsprinzip verstößt. Dieses Prinzip besagt, dass politische Entscheidungen nach Möglichkeit auf jener Ebene getroffen werden sollten, die dem Bürger am nächsten ist. Sofern ein untergeordnetes Glied in der Lage ist, Probleme und Aufgaben eigenständig zu lösen, darf diese Zuständigkeit nicht auf einer höheren Ebene geregelt werden.
„Ziel dieses Prinzip ist es, die regionale Vielfalt in Europa zu erhalten und eine möglichst bürgernahe Politik innerhalb der EU zu gewährleisten“, weiß Karl-Heinz Lambertz zu berichten. „Es ist offensichtlich, dass diese Stärkung des Ausschusses der Regionen einen unmittelbaren Nutzen für Regionen mit Gesetzgebungshoheit bedeutet, zu denen auch die DG gehört. Das Inkrafttreten des Lissabonvertrages und die Annahme der neuen Geschäftsordnung stärken somit in direkter Weise die Rechte der Deutschsprachigen Gemeinschaft und das auf oberster Ebene. Über diese Entwicklung freue ich mich ganz außerordentlich.“
PM-2009-12-07-Ausschuss Der Regionen Geschaeftsordnung (41.4 KiB)