Reaktion auf Artikel ‚Repressive Kontrollen beginnen in diesen Tagen’ (GE 28.01.)
Föderalstaat ist für Übersetzung der Gesetzestexte zum Rauchverbot ins Deutsche zuständig
Mit Erstaunen reagierte Ministerpräsident Lambertz auf die in der gestrigen Grenzecho-Ausgabe zitierte Aussage von Dr. Joël Gustin, dem Direktor der provinzialen Kontrolleinheit Lüttich der föderalen Agentur für Sicherheit der Lebensmittelkette (Fasnk). In dem Artikel ‚Repressive Kontrollen beginnen in diesen Tagen’ war Gustin dahingehend zitiert worden, dass die DG für die Übersetzung des föderalen Gesetzes zuständig sei, welches eine Neuregelung der Raucherbestimmungen in Gaststätten festlegt.
Da es sich um ein föderales Gesetz handelt, liegt jedoch auch die Zuständigkeit der Übersetzung auf föderaler Ebene. Lambertz teilte mit, er habe in dieser Angelegenheit Kontakt mit Dr. Gustin aufgenommen. „Für die richtige Anwendung dieser wichtigen Gesetzgebung ist es unabdingbar, dass die Texte in deutscher Sprache vorliegen, um Verständnisprobleme seitens der Betroffenen zu vermeiden“, so Lambertz weiter.
Aufgrund der Gesetzgebung zum Sprachengebrauch in Gesetzgebungsangelegenheiten müssen föderale Gesetze in niederländischer und französischer Sprache im belgischen Staatsblatt veröffentlicht werden. Die deutsche Übersetzung erfolgt zeitversetzt und wird vom Dienst für deutsche Übersetzungen in Malmedy durchgeführt, welcher dem Innenministerium zugeordnet ist. Obschon bereits viel übersetzt ist, besteht ein großer Teil der föderalen Gesetzgebung jedoch noch nicht in deutscher Sprache.
Seit 2007 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft den Auftrag, dem Föderalstaat Prioritäten mit Bezug auf die deutschen Übersetzungen vorzuschlagen. Aus diesem Grund wird die DG in regelmäßigen Abständen zu diesem Thema konsultiert. Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist außerdem für die Festlegung der deutschen Rechtsterminologie (des juristischen Fachwortschatzes) in Belgien zuständig.
Erste Gesetzessammlung (föderaler) belgischer Gesetze in deutscher Sprache
„Obgleich schon seit langem ein Verfahren die Übersetzung von Gesetzen ins Deutsche vorsieht, besteht auf diesem Gebiet noch ein großer Nachholbedarf. Zudem ist die Festlegung einer verbindlichen Rechtsterminologie für die Qualität dieser Übersetzungsarbeit von größter Wichtigkeit. Umso problematischer war die Tatsache, dass bisher keine Gesetzessammlung in deutscher Sprache bestand. Auf Vorschlag des hohen Justizrates entschloss sich die Rechtsanwaltskammer Eupen daher, in Zusammenarbeit mit führenden Juristen eine Gesetzessammlung belgischen Rechtes in deutscher Sprache zu erstellen. Für den Ministerpräsidenten der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, Karl-Heinz Lambertz, ist das Ende 2009 von Knops Publishing herausgegebene Gesetzbuch ein Meilenstein für die Anerkennung und Wirkung des Deutschen als Rechtssprache in Belgien: ‚Dieses Werk wird zur Effizienz- und Qualitätssteigerung der juristischen Arbeit in deutscher Sprache in Belgien beitragen. Es ist zudem ein Zeugnis für die Textfülle, die bereits jetzt von der Zentralen Dienststelle für deutsche Übersetzungen erstellt wurde. Erstmals werden diese digital registrierten Texte nun gebündelt und in Papierform zugänglich sein. Hierdurch werden gleichzeitig in besonders anschaulicher Form die zahlreichen Lücken aufgezeigt, die es in Zukunft noch zu schließen gilt.’ “
Zitat eines Kommentars von Karl-Heinz Lambertz auf http://www.advocatennet.be/; Hier sind auch weitere Informationen und Videos zum ‚Belgischen Gesetzbuch’ zu finden.
PM-2010-01-28-Gesetzestext Rauchverbot (59.9 KiB)