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Karl-Heinz Lambertz zum Präsidiumsmitglied im Ausschuss der Regionen gewählt


Belgische Vertreter im EU-Gremium für regionale und lokale Körperschaften bekannt
Karl-Heinz Lambertz zum Präsidiumsmitglied im Ausschuss der Regionen gewählt

Am vergangenen Dienstag trat der Ausschuss der Regionen (AdR) zu seiner ersten Sitzung der Legislaturperiode 2010-2015 zusammen. Im Rahmen dieser Zusammenkunft wurde Ministerpräsident Karl-Heinz Lambertz neben dem ehemaligen flämischen Ministerpräsidenten und AdR-Vorsitzenden Luc Van den Brande zum zweiten belgischen Vertreter ins Präsidium dieses Gremiums gewählt.

Im AdR stehen in den nächsten Monaten vor allem die Eu-Finanzperspektiven nach 2013 und die Neuorientierung der europäischen Strukturfonds im Mittelpunkt des politischen Interesses. Diese Diskussionen sind laut Ministerpräsident Lambertz auch für die DG von großem Interesse: „Hiervon hängt ab, ob 2014 noch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Regionalfonds für Interreg-Projekte zur Verfügung stehen werden, was für die Durchführung verschiedenster Projekte in unsere Gemeinschaft von großer Wichtigkeit ist.“

Zum Ausschuss der Regionen

Im 1992 durch den Vertrag von Maastricht errichteten Ausschuss der Regionen sitzen Vertreter der Regionen und Gemeinden der 27 Mitgliedsstaaten der EU. Die Kommission, das Parlament und der Rat sind vertraglich dazu verpflichtet, das Gremium zu Vorschlägen anzuhören, die für die lokale oder regionale Ebene von Belang sind.

Durch den Lissabonvertrag wurden dem AdR zusätzliche Befugnisse eingeräumt. So kann er nun Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen, wenn eine EU-Bestimmung gegen das sogenannte Subsidiaritätsprinzip verstößt. Dieses Prinzip besagt, dass politische Entscheidungen nach Möglichkeit auf jener Ebene getroffen werden sollten, die dem Bürger am nächsten ist. Sofern ein untergeordnetes Glied in der Lage ist, Probleme und Aufgaben eigenständig zu lösen, darf diese Zuständigkeit nicht auf einer höheren Ebene geregelt werden.

Dem AdR gehören 344 Mitglieder aus den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an. Das Präsidium setzt sich aus 60 Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen.
Deutschland, Frankreich, Italien, Polen, Spanien und das Vereinigte Königreich verfügen über jeweils drei, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Irland, Litauen, die Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, die Tschechische Republik und Ungarn über je zwei Sitze, während Estland, Lettland, Luxemburg, Malta, Slowenien und Zypern je einen Vertreter in das Gremium entsenden.

PM-2010-02-12-Ministerpraesident Lambertz Praesidiumsmitglied AdR (44.8 KiB)