Kommentare

Kommentar zum Erreichen der Vierten Region


Im Rahmen einer Plenarsitzung des Wallonischen Parlaments Ende Mai habe ich meine Sicht auf den belgischen Föderalismus und die Stellung sowie die Zukunftsperspektiven der Deutschsprachigen Gemeinschaft in diesem System ausführlich dargelegt. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die asymmetrische Zweigliedrigkeit der gliedstaatlichen Ebene mit ihren Regionen und Gemeinschaften die Geburt des belgischen Bundesstaates ermöglicht hat. Seine erfolgreiche Weiterentwicklung führt notwendigerweise zu einer Abschaffung dieser Zweigliedrigkeit und einer Vereinfachung der Bundesstaatsstruktur auf der Grundlage der vier in der belgischen Verfassung verankerten Sprachgebiete mit den Gliedstaaten Flandern, Wallonie, Brüssel und Deutschsprachige Gemeinschaft. Für die DG ist von großer Bedeutung, dass sie ihre gemeinschaftspolitischen Zuständigkeiten behält und nach und nach alle regionalpolitischen Zuständigkeiten übernimmt. Seit 1994 hat die DG in Anwendung von Art. 139 der belgischen Verfassung bereits fünfmal regionale Zuständigkeiten übernommen und zwei weitere Übertragungen von regionalen Zuständigkeiten werden zurzeit verhandelt. Dieser Weg muss in Zukunft beharrlich fortgesetzt werden.

Eine ausführliche Analyse dieser Thematik finden Sie im Text der Ansprache des Parlamentspräsidenten vor dem Plenum des Wallonischen Parlaments in der Rubrik „Parlament“.