Reden

Abschlussrede anlässlich des Kolloquiums “Small is Beautiful”


Abschlussrede von Karl-Heinz Lambertz, Ministerpräsident der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, anlässlich des Dritten Kolloquiums „Small is Beautiful“ organisiert im Rahmen des Jubiläumsprogramms „40 Jahre Autonomie der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens“

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31/01/2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf den Tag genau vor 10 Jahren – am 31. Januar 2004 – fand in diesem Hause die erste Tagung zum Thema „Small is Beautiful, isn’t it? statt. Damals stellten wir uns noch diese Frage. Es folgten derart erfolgreiche Diskussionen, dass wir die Veranstaltung 5 Jahre später wiederholt haben.

Small is Beautiful.  Diesen Spruch haben nicht wir erfunden, sondern der österreichische Wissenschaftler Leopold Mohr. Eine seiner vielen Aussagen in diesem Zusammenhang ist: „Wenn etwas nicht funktioniert, dann ist es nur selten deshalb, weil es zu klein war“. Allen Spezialisten der Nanotechnologie unter Ihnen dürfte die ungeheure, unerschöpfliche Kraft des unendlich Kleinen nicht verborgen geblieben sein.  So weit wollen wir an dieser Stelle allerdings nicht gehen. Schließlich sollten laut Prof. Behrendt atomare Fragen nicht zu unseren Zuständigkeiten gehören. Allerdings stelle ich mir die Frage: Wäre dies nicht die beste Möglichkeit, um den Ausstieg aus der Atomenergie sehr schnell Wirklichkeit werden zu lassen? Immerhin befürwortet die Mehrheit der Menschen hierzulande diesen Ausstieg.

Damals, vor 10 Jahren, verfolgten Dr. Stephan Förster und ich eigentlich eine andere Absicht.  Wir wollten uns dieses schönen Begriffes „Small is Beautiful“ bedienen, um einen bis dato noch vollkommen unbekannten Ausdruck in die wissenschaftliche Diskussion einzuführen. Die Rede ist von dem Begriff „Kleingliedstaat“. Kleinstaaten kennen wir.  Kleinstaatenforschung ist uns auch bekannt. In der deutschen Rechtssprache ist „Gliedstaaten“ die offizielle Bezeichnung für „entité fédérée“.  Es ist also naheliegend, von „Kleingliedstaaten“ zu sprechen, wenn man jene Körperschaften meint, die zwar Gesetzgebungshoheit besitzen, aber äußerst klein sind. Weltweit existieren immerhin 20 von ihnen, die noch kleiner als die Deutschsprachige Gemeinschaft in Belgien sind. Hier seien beispielsweise die beiden Teile des Bundesstaates Mikronesien genannt. Von den 26 Schweizer Kantonen sind 8 bevölkerungsmäßig kleiner – zum Beispiel Appenzell-Innerroden mit 12.000 Einwohner und 13, die flächenmäßig kleiner als die Deutschsprachige Gemeinschaft sind. Was die Fläche angeht, ist die Region Brüssel-Hauptstadt übrigens auch kleiner als die DG. Wir wollten also den Begriff „Kleingliedstaat“ prägen. Die Wissenschaft hat dazu ihren eigenen Weg, denn wissenschaftliche Veröffentlichungen werden zitiert und ein bestimmter Begriff somit immer wieder übernommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die heutige, dritte Auflage der Veranstaltung hat gezeigt, dass unser Thema sehr ergiebig ist. Wir haben über Minderheiten gesprochen. Das Thema Minderheiten ist beileibe nicht von gestern oder vorgestern, sondern in einem sich ständig verändernden Europa hoch aktuell. Denken wir hierbei etwa an die Entwicklungen östlich der EU-Außengrenzen. An Minderheiten lässt sich sehr leicht ablesen, wie ernst Staaten den gerechten Umgang mit ihrer gesamten Bevölkerung nehmen. Ich freue mich sehr über die enge, jahrelange Zusammenarbeit mit der Minderheitenforschung aus Südtirol. Die Namen Prof. Christoph Pan und Prof. Beate Sibylle Pfeil sind nicht bloß Namen auf Buchtiteln, sondern Menschen mit Gesicht und Engagement. Es bereitet uns eine außerordentliche Freude, dass wir, anlässlich des diesjährigen Jubiläums, dieses Buch herausgeben konnten. Dass es uns zudem gelungen ist, aus diesem ursprünglich vermeintlich einfachen Projekt, liebe Frau Stangherlin, ein doppelt so umfangreiches, in zwei Sprachen verfasstes und in verschiedenen Verlagen herausgegebenes Werk hervorzuzaubern, verdient besondere Erwähnung. Aus diesem Grund möchte ich mich ganz ausdrücklich bei allen, die zur termingerechten Fertigstellung beigetragen haben, recht herzlich bedanken.

Bei der Suche nach den Alleinstellungsmerkmalen der DG wird man auf drei Begriffe stoßen:  Wir sind erstens eine Minderheit, zweitens ein Kleingliedstaat und drittens eine Grenzregion.  Anlässlich einer Festveranstaltung im Jahre 2003 habe ich dies an gleicher Stelle und in Anwesenheit des Königs gründlicher ausführen können. Das Unverkennbare, das Einmalige ist die Kombination unserer drei Markenzeichen.  Das findet man in dieser Form anderswo auf der Welt nur sehr selten. Das wollen wir auch systematisch weiterentwickeln. Deshalb müssen wir uns mit der Minderheitenforschung befassen.  Eben wurde die Frage nach dem Mehrwert der Minderheiten erhoben. Vor einigen Jahren haben die EURAC in Bozen/I und das EIPA-Institut in Maastricht/NL eine Studie über die gekreuzten Minderheiten im  deutsch-dänischen Grenzraum durchgeführt. Darin werden die Vorteile von Minderheiten, auch in wirtschaftlicher Hinsicht, in bisher unübertroffener Art und Weise dargestellt. Diese gemeinsame Analyse ist ein hervorragendes Plädoyer für eine moderne Sicht des Minderheitenschutzes, wonach die Minderheit als Mehrwert, auch für die wirtschaftliche Entwicklung von Regionen, begriffen wird.

Bei der Kleingliedstaatenforschung bleibt noch viel zu tun. Es geht jedoch immer um dasselbe Spannungsfeld. Kleingliedstaaten ermöglichen maßgeschneiderte und sehr realitätsnahe Politikgestaltung.  Gleichzeitig jedoch ergibt sich aufgrund ihrer Kleinheit kein Skaleneffekt. Dies lässt sich besonders gut im Institut für Kleinstaatenforschung, in der Nähe von Vaduz, untersuchen. Dort gibt es eine tolle Bibliothek, in der ich zum Beispiel die historischen Entwicklungen des Begriffes „Kirchenfabrik“ entdeckt habe. Beim Besuch dieses Instituts bei schönem Wetter kann man auf die Terrasse gehen. Was man dann sieht, ist der gesamte Staat Liechtenstein auf einem Blick – ein tolles Erlebnis. Selbst wenn man auf den Hügel von Mont Rigi steigt, wird man dies im Falle der Deutschsprachigen Gemeinschaft nicht schaffen.

Es herrscht noch ein großer Forschungsbedarf. Die Kernaussage dieser Forschung jedoch scheint klar: Gerade wenn man klein ist, besteht ein besonders starkes Interesse an Zusammenarbeit.  Autonom sein heißt keineswegs, alles selbst zu erledigen.  Autonom sein heißt, die Fahrtrichtung zu bestimmen. Wie man jedoch ans Ziel gelangt – ob mit eigenen logistischen Möglichkeiten oder in Kooperation mit Partnern – ist eine völlig andere Frage.  Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat sehr spannende Grenzen. Da wären, zum einen, die Staatsgrenzen mit Luxemburg, mit zwei deutschen Bundesländern und mit dem Königreich der Niederlanden und, zum anderen, die Sprachengrenzen innerhalb Belgiens – meines Erachtens das einzige Tabu in Belgien. Denn wer die Sprachengrenze ändern will, zündet regelrecht eine Atombombe.

Eine solche Grenzregion hat praktisch unbegrenzte Kooperationsmöglichkeiten. Eine konkrete Form der Zusammenarbeit ist das Engagement in der Euregio Maas-Rhein oder der Großregion Saar-Lor-Lux. Oder aber resolut den Weg der interregionalen Zusammenarbeit zu begehen, wie dies etwa im Rahmen des Kongresses der Regionen und Gemeinden beim Europarat (KGRE) oder des Ausschusses der Regionen bei der Europäischen Union (AdR) in vielfältiger Weise möglich ist. Es gibt sicherlich noch viele ungeklärte Fragen. Von daher muss die Forschung die inhaltliche Auseinandersetzung, weiterbetreiben. Vielleicht wird in Zukunft der „Kleingliedstaat“ dann auch in den Köpfen der Menschen an das erinnern, worum es eigentlich geht.

Heute bietet sich uns die willkommene Gelegenheit, die Fortsetzung des Standardwerkes über die Deutschsprachige Gemeinschaft aus dem Jahre 2005, das damals auch Frau Stangherlin koordiniert hatte, vorzustellen. Es ist sehr wichtig darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um eine Aktualisierung, sondern um eine Fortsetzung handelt.  Ein Blick auf die Artikel der neuen Auflage genügt, um zu sehen, was sich in kurzer Zeit alles weiterentwickeln konnte.

Beschäftigt man sich mit der Rechtsstellung der deutschen Sprache und der deutschsprachigen Belgier in unserem Heimatstaat, muss man drei Fragen untersuchen.  Ich hatte in meiner sehr frühen Jugend die Gelegenheit, als erstes jemals mir erteilte Mandat 1979 vom RdK zum deutschsprachigen Mitglied einer Kommission für das harmonische Zusammenleben der Gemeinschaften und Regionen benannt zu werden.  Damals sollten alle Querelen zwischen Flamen und Wallonen geklärt werden. Die beiden Präsidenten, der Flame Hugo Weckx und der Frankophone Roger Lallemand, haben sich wirklich intensiv darum bemüht, voranzukommen. Der große Erfolg war ihnen jedoch nicht vergönnt.  Dieser Kommission sind viele andere gefolgt. Ich war damals stolz, eine Note von 45 Seiten geschrieben zu haben.  Vor einigen Tagen habe ich diese nochmals gelesen. Brächte ich sie heute unters Volk, würde ein Großteil ihres Inhalts als sehr aktuell erachtet. Drei Aspekte sind wichtig. Im Wesentlichen  geht es um die Autonomie. Dabei ist die erste entscheidende Frage, ob man eine Minderheit mit einem klar festgelegten Gebiet ist, im Gegensatz zu einer Streuminderheit. Die zweite Frage ist der Umgang des Staats mit der Sprache der Minderheit. Belgien ist, was das anbelangt, durchaus weit. Die Gesetze bestehen nur in Französisch und Niederländisch, anschließend werden diese dann übersetzt.  Die wallonischen Dekrete müssen seit eh und je in deutscher Sprache übersetzt werden, bevor sie veröffentlicht werden können. Und siehe da, plötzlich geht das mit den Übersetzungen. Aber die Belgische Verfassung ist, ebenso wie die Urteile des Verfassungsgerichtes, immer authentisch in deutscher Sprache vorhanden.  Das ist ein entscheidender Punkt. Das macht nämlich aus der deutschen Sprache eine der drei belgischen Staatssprachen – mit weitreichenden Konsequenzen.  Etwa bei der Frage, welche Staaten Europas zu den deutschsprachigen Staaten gehören.  Belgien gehört meines Erachtens ganz klar dazu.

Die letzte wichtige Frage: Da, wo eine Minderheit nicht autonom ist, muss sie gesetzlich garantierte Vertretungen haben.  In Belgien ist das typisch belgisch.  Die DG hat einen eigenen Europaabgeordneten.  Diesen haben wir trotz aller Reduzierungen der Anzahl belgischer Europaabgeordneten behalten.  In der Kammer haben wir es aber immer noch nicht geschafft, einen gesetzlich garantierten Vertreter hineinzubekommen. In der Wallonischen Region ist das auch so.

Bei der Sprache und bei der Vertretung können wir auch aus den Erfahrungen des Gerichtsbezirks lernen.  Der Gerichtsbezirk, der andere Jubilar aus dem vergangenen Jahr, ist ein wesentliches Instrument und Element der Rechtsstellung und der Emanzipation der deutschsprachigen Belgier. Wie froh waren wir alle, als er 1988 geschaffen wurde.  Niemand hätte damals nur eine Sekunde daran geglaubt, dass es noch einmal in der Geschichte Belgiens das geben könnte, was wir einvernehmlich mit der föderalen Regierung ein großes Missverständnis über die Beibehaltung dieses Gerichtsbezirkes nennen. Ich möchte hier in aller Deutlichkeit sagen: die föderale Regierung hat niemals versucht, diesen Gerichtsbezirk abzuschaffen. Letzterer konnte erhalten werden und viele der heute Anwesenden wissen, wie das geschehen ist. Jedes Mal wenn ich vom spannenden Kampf um den Erhalt des Gerichtsbezirks vor einigen Monaten erzähle, fällt mir ein für alle Aspekte unserer Autonomie bedeutsamer, sehr weiser Spruch des deutschen Friedensnobelpreisträgers und ehemaligen Bundeskanzlers Willy Brand ein, der am Ende seines Lebens sagte: „Nichts kommt von alleine und nur wenig ist von Dauer“.  Wachsamkeit muss immer aufrecht erhalten werden.

Natürlich widmen wir uns auch dem Thema Föderalismus, diesem wunderbaren Abenteuer des Belgischen Staates, von dem wir heute im Staatsblatt eine neue Episode lesen können. Das ist keine wirklich als Nachtlektüre geeigneter Text. Dennoch stehen in den Dezies, Absatz 1 & 2 manchmal ganz wichtige Dinge. Es lohnt sich, diese zu untersuchen und dabei möglichst nichts zu übersehen.  Prof. Behrendt hat das heute sehr eindrucksvoll und für jedermann verständlich erläutert.

In Sachen Kinderzulagen profitiert die Deutschsprachige Gemeinschaft eventuell von einem gewissen „effet d’aubaine“, einem Mitnahmeeffekt. Aber das alleine ist noch kein stichhaltiges Argument.  Was da in die eine Richtung läuft, läuft etwa bei der Finanzierung des Unterrichtswesens schon seit Jahrzehnten in eine andere.  Da werden wir auch nur für die hier lebenden 0-18jährigen bezahlt. Aber, wie viele Schüler aus dem französischsprachigen Landesteil oder aus Deutschland besuchen unsere Schulen? Es ist so, dass die Staatsreform immer Regeln hat, die einmal so und einmal so laufen. Wir beschließen sie nicht. Wir erdulden sie. Wir erleiden sie oder wir profitieren davon.  Wir müssen aufpassen, dass wir alles richtig im Griff behalten. Das ist unsere derzeitige Hauptaufgabe.  Deshalb wird sich der Parlamentsausschuss für Staatsreform, trotz der Feier heute Abend, um 10 Uhr morgen früh erneut mit diesem Gesetzesentwurf beschäftigen. Denn Montag Abend werden wir diesbezüglich ein Gutachten im Parlament der DG verabschieden.

Die 6. Staatsreform verändert Belgien grundlegend.  Sie zu verdauen, erfordert Zeit und womöglich einen guten Magen. Diese 6. Staatsreform wird nicht das Ende der Entwicklungen des belgischen Bundesstaatsmodells sein. Keineswegs. Was die Deutschsprachige Gemeinschaft betrifft, so werde ich heute Abend einiges noch deutlicher sagen.  Es muss unmittelbar weitergehen.  Unsere maßgeschneiderte Anpassung der Kompetenzen bedarf keiner 7., 8., 9. oder 10. Staatsreform, sondern nur schlicht und einfach eines Abkommens mit dem Wallonischen Parlament und dem PDG, wo zwei gleichlautende Dekrete verabschiedet werden. Damit ist alles möglich, was die Deutschsprachigen fordern. Sogar eine Deutschsprachige Gemeinschaft, die alle Zuständigkeiten wahrnimmt, die man bisher den Gemeinschaften und Regionen übertragen hat oder in Zukunft übertragen wird – natürlich mit den entsprechenden Finanzmitteln oder Finanzierungsmöglichkeiten. Der Unterschied zwischen kleinen und großen Gliedstaaten ist sehr wichtig und äußerst komplex, aber er besteht auch anderswo. Betrachten wir die Schweiz.  Der Unterschied zwischen Appenzell-Innerrhoden und dem Kanton Zürich ist bedeutend größer als der Unterschied zwischen Flandern und der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Bei den St. Eduard-Inseln und der Provinz Ontario in Kanada verhält es sich übrigens genau so. Wichtig ist, die Fahrtrichtung des Zuges zu erkennen.  Wer nicht erkennt, dass in Belgien mehr und mehr die Synergie, die Kohärenz gesucht wird, der hat einfach die Zeichen der Zeit nicht erkannt. So ist es in Flandern schon lange der Fall, und so erfinden es die Frankophonen jeden Tag neu. Und auch Brüssel will dies zunehmend.  Wer dann noch glaubt, wir könnten etwas anderes als die Rolle als vierter Partner in diesem System fordern, der landet in einer Sackgasse und bringt auf Dauer sogar die Urkompetenzen der DG in Gefahr.

Zu diesem Belgien zu viert gibt es keine wünschenswerte Alternative. Weil wir das so genau wissen, haben wir für heute diesen Pin mit dem Belgien zu viert erstellen lassen.  Wir werden ihn erst heute Abend verteilen. Den ersten soll offiziell der Premierminister bekommen. Ich kann Ihnen schon jetzt sagen, dass er einen großen Sammlerwert haben wird.

Die Entwicklung wird weitergehen. Das entscheidende Argument, dass es in die von mir erwähnte Richtung geht, ist übrigens ein wallonisches Argument mit dem wunderbaren Namen und Titel „Saint Emilie-Abkommen“ – mit diesem Namen darf sich im Übrigen auch eine wallonische Parteivorsitzende schmücken. In diesem Abkommen wird beispielsweise klar beschlossen, dass fast alle wichtigen neuen Zuständigkeiten, die der Französischen Gemeinschaft übertragen wurden, noch vor den Wahlen vom 25. Mai dieses Jahres an die Wallonische Region weitergereicht werden. Das Argument erklärt sich selbst und dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Besonders entscheidend jedoch sind Geduld und Zeit. Ein Belgien zu viert ist eine spannende Geschichte.  Es wäre sehr schade, wenn diese jetzt „verfrüht“ erreicht wurde, weil plötzlich alles verwirklicht wäre.  Weitere Allianzen werden  gesucht, Verbündete gefunden und Aktionen gestartet werden. Es ist schon toll. Ich brauche nur einen Pin zu zeigen und schon stehen die Fernsehkameras vor mir.  Was kann sich ein Ministerpräsident noch mehr wünschen…Ja, ich habe in der Tat noch einen Wunsch. Das ist heute in beeindruckender Weise klar geworden.  Wir müssen uns gründlich, objektiv und engagiert mit unserer eigenen, faszinierenden Geschichte auseinandersetzen.  Ich freue mich deshalb sehr, dass es gelungen ist, dieses Mammutprojekt der Geschichte der Deutschsprachigen Gemeinschaft, in sechs Bänden nicht nur auf den Weg zu bringen, sondern den ersten Band bereits vorliegen zu haben.

Dr. Carlo Lejeunes Aussagen über die Bedeutung der Geschichte für die Identitätsbildung einer Region, können gar nicht laut und deutlich genug wiederholt und unterstrichen werden.  Es gibt noch viel zu tun, aber es geschehen fantastische Dinge.  Eben wurden die beiden bisherigen Literaturverzeichnisse des Staatsarchives zur DG erwähnt.  In wenigen Wochen erscheint ein neues, welches das von 2009 vervollständigt.  Es ist beeindruckend, was seitdem alles geschrieben, verfasst und publiziert worden ist.  Das hilft sehr dabei, unsere Region zu positionieren und sie weiter zu entwickeln.

Deshalb wage ich heute hier zum Schluss meines Redebeitrags eine Prognose. Es wird noch ein viertes Kolloquium „Small is Beautiful“ geben.  Für den Titel schlage ich schon jetzt vor, nicht mehr „Small is Beautiful, isn’it?“, und auch nicht schlicht und einfach „Small is Beautiful“ zu wählen, sondern: „Small is Beautiful. It is!“.  Damit hätten wir ein wunderbares Thema für ein Kolloquium anlässlich der 100 Jahre Zugehörigkeit zu Belgien, im Jahre 2020. Der Ort sollte auch schon klar sein: Das wunderbare, nahe gelegene Tagungszentrum Heidbergkloster.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!