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8.000 Anrufe aus DG entgegengenommen


Ministerpräsident besucht Telefonzentrale der föderalen Polizei in Lüttich
8.000 Anrufe aus DG entgegengenommen

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Anfang letzter Woche besuchte der Ministerpräsident in seiner Funktion als Minister für lokale Behörden das CIC-Callcenter der Provinz Lüttich. Die Telefonzentrale nimmt alle Anrufe entgegen, die auf dem Gebiet der Provinz an die Nummer 101 getätigt werden. Die CIC steht somit auch in engem Kontakt mit den beiden Polizeizonen im Gebiet deutscher Sprache, deren gewöhnliche Aufsicht durch die Deutschsprachige Gemeinschaft wahrgenommen wird.

Die Direktorin Maud Bernard erläuterte die Situation der CIC in der Provinz Lüttich, welche 2013 über 340.000 Anrufen entgegengenommen habe, wovon knapp 8.000 von der DG ausgingen. Insgesamt sechs zweisprachige „Call-Taker“ arbeiten in 12-Stundenschichten in Lüttich, um 24 Stunden am Tag einen Kontakt auf Deutsch zu gewährleisten. Ein weiterer Deutschsprachiger wird künftig angeworben. Die zivilen „Call-Taker“ übernehmen das Gespräch und erstellen einen Bericht, der über das Netzwerk in Echtzeit an die zuständigen Polizeizonen weitergeleitet wird. Anrufe in deutscher Sprache, die in einer anderen Provinz Belgiens eingehen, werden ebenfalls nach Lüttich durchgestellt. Neben den zivilen „Call-Takern“ arbeiten auch neun deutschsprachige Polizisten bei der Lütticher CIC. Ein weiterer deutschsprachiger Polizist wird noch angeworben.

Ab 2018 soll der „Call-Taker“-Dienst der Polizei mit jenem der Hilfeleistungszonen zusammengelegt werden. Letztere sind für Feuerwehr- und Ambulanzdienste zuständig. Für den Fall, dass kein Deutschsprachiger in der Dienststelle der Hilfeleistungszone anwesend ist, nehmen bereits jetzt Mitarbeiter der CIC Anrufe ihrer Kollegen entgegen.

Hintergrund zur Aufsicht über die Polizeizonen

Die DG ist zuständig für die gewöhnliche Aufsicht über die Polizeizonen im Gebiet deutscher Sprache. Das bedeutet, dass sie auf der Verwaltungsebene den Haushalt kontrolliert und insbesondere darauf achtet, dass die von ihr beaufsichtigten neun Gemeinden die Beiträge an die Zone in ihrem Haushalt vorsehen und auszahlen. Die spezifische Aufsicht (über die inhaltliche Arbeit der Polizeizonen) untersteht dem Innenministerium und wird durch die Gouverneure der Provinzen ausgeführt.